as waren nun die Gründe für diesen furchtbaren Verlauf des Unfalls. Zur Erklärung ist es hilfreich die Sicherheitsphilosophie bei deutschen Anlagen einmal aufzuzeigen.
Für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken in Deutschland sind die folgenden Schutzziele einzuhalten
Schutzziel: Einschluss der Radioaktivität.
Der Einschluss der Radioaktivität muss immer gewährleistet werden. Dies erfolgt durch gestaffelte Barrieren;
Kristallgitter->Brennstabhülle->Reaktordruckbehälter-> biologischer Schild->Sicherheitsbehälter
Schutzziel: Kontrolle der Reaktivität.
Der Reaktor muss immer in seiner Leistung begrenzt sein und sicher abgeschaltet werden können.
Schutzziel: Brennelementkühlung
Die Nachzerfallswärme des Reaktors muss sicher abgeführt werden können.
Um diese Schutzziele zu erreichen, werden folgende Sicherheitsprinzipien angewendet
Konservative Auslegung
Auslegungsreserven an vielen Stellen der Anlage.
Schutz gegen Fehlhandlungen: Automatisierung
Um zu vermeiden, dass das Betriebspersonal unter Zeitdruck Entscheidungen treffen muss, sind Handeingriffe des Bedienungspersonals mindestens in den ersten dreißig Minuten nach Störfalleintritt nicht erforderlich sind. Auch nach dieser Zeit sind allenfalls wenige Handeingriffe kurzfristig erforderlich
Schutz gegen übergreifende Fehler: Räumliche Trennung, baulicher Schutz, Entkopplung
Durch räumliche Trennung der Sicherheitseinrichtungen oder durch bauliche Schutzmaßnahmen wird Vorsorge getroffen, ausreichend viele Teilsysteme funktionsfähig sind.
Durch Entkopplung der elektrischen Sicherheitseinrichtungen untereinander wird erreicht, ausreichend viele elektrische Teilsysteme funktionsfähig bleiben.
Eine konsequente Trennung von Betriebs- und Sicherheitssystemen verhindert, dass sich Fehler in den Betriebssystemen negativ auf die Funktion der Sicherheitssysteme auswirken können.
Schutz gegen einzelne Fehler und Ausfälle: Redundanzprinzip
Redundanz bedeutet, dass technische Sicherheitseinrichtungen aus mehreren gleichen und voneinander unabhängigen Teilsystemen bzw. Komponenten bestehen und davon mehr installiert sind, als zur Ausführung der Sicherheitsfunktion benötigt werden (z. B. vier statt zwei Pumpen).
Qualitätssicherung
Sicherung der Qualität der Bauteile
Schutz gegen systematische Fehler und gemeinsam verursachte Ausfälle: Diversitätsprinzip
Diversität bedeutet, dass unterschiedliche Wirkungsprinzipien und Konstruktionen zum Einsatz kommen, damit nicht alle redundanten Einrichtungen eines Sicherheitssystems aufgrund einer gemeinsamen Fehlerursache versagen.
sicherheitsgerichtetes Ausfallverhalten („Fail-Safe-Prinzip“)
Bei einer Konstruktion nach diesem Prinzip führen Fehler selbsttätig zu Schutzaktionen. Beispiel Rekombinatoren, die den Wasserstoff nach einem schweren Unfall eliminieren .
Wendet man diese Sicherheitsprinzipien auf die Anlage Fukushima an, so zeigt sich, dass gegen fast alle dieser Prinzipien verstoßen wurde.
Konservative Auslegung nicht erfüllt
- Auslegung gegen Überflutung nicht gewährleistet
- keine Notstandswarte
- ungefiltertes Venting
- Nachrüstungen möglicherweise nicht durchgeführt
automatische Leittechnik wurde durch Handmaßnahmen überbrückt
- bereits 10 Minuten nach dem Störfallbeginn manuelles Eingreifen beim Notkondensator
Entmaschung nicht gegeben - Viele Sicherheitssysteme waren in Fukushima nicht entmascht z.B. elektrische Versorgung, Notstromdiesel
Redundanzen nicht erfüllt
- nur 2 statt 4 Notstromdiesel
Diversität nicht gewährleistet
- Diversität nicht erfüllt bei externer und interner (Stromversorgung und bei Sicherheitssystemen)
keine Rekombinatoren
Mangelhafte Accident Management (AM) Maßnahmen
- Venting nicht rechtzeitig
- offensichtlich kein Training von AM-Maßnahmen, Zuständigkeiten
Kulturelle Eigenheiten bei der Entscheidungsfindung
- Nemawashi (Konsens)
- wenig Eigeninitiative (und Wissen) bei den Angestellten
Es zeigt sich, dass in Fukushima gegen nahezu alle Sicherheitsprinzipien, die in Deutschland für den Bau und den Betrieb von Kernkraftwerken gelten und streng überwacht werden, verstoßen wurde. Einige der Verstöße sind m.E. nach nicht mehr nur fahrlässig sondern, erfüllen den Tatbestand einer Straftat.