KKW sind unsicher

Meldepflichtige Ereignisse deutscher KernkraftwerkeMeldekategorien•N: spätestens am 5. Werktag mit Formblatt•E: innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis telefonisch und formlos schriftlich, spätestens am 5. Werktag mit Formblatt•S: unverzüglich nach Kenntnis telefonisch und formlos schriftlich, spätestens am 5. Werktag mit Formblatt INES-Skala0  Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung1  (Störung- keine Freisetzungen) Abweichung vom normalen Betrieb der Anlage2  (Störfall- keine Freisetzungen) begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen3  (ernster Störfall – sehr geringe Freisetzungen) weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen4  (Unfall – geringe Freisetzungen) Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren5  (ernster Unfall – begrenzte Freisetzungen ) schwere ) Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren6  (schwerer Unfall – erhebliche Freisetzungen)7  (katastrophaler Unfall – schwerste Freisetzungen) komplette Zerstörung der Anlage

Meldepflichtige Ereignisse deutscher Kernkraftwerke 1991 – 2011

2665 Ereignisse insgesamt (Meldestufe N, E oder S)

51 Ereignisse der Meldestufe E

3 Ereignisse der Meldestufe S

57 Ereignisse der Stufe 1 der INES Skala

3 Ereignisse der Stufe 2 der INES Skala

wenn man sich nun die sicherheitstechnische Relevanz der drei Meldungen mit der höchsten Gefährdungsstufe ansieht erkennt man sehr schnell, dass es sich hierbei um Probleme gehandelt hat, die in jedem Kraftwerk mal gerade zu einer Meldung an den Kraftwerksleiter geführt hätte.

10.08.01 KKP-2 Unterschreitung des Sollfüllstandes in den  Flutbehältern beim Anfahren der Anlage
Kernkraftwerk Philippsburg, KKP-2, 27.08.2001, Ereignis-Nr. 01/064, Meldekategorie S, INES Stufe 2
Die Anlage war am 12. August 2001 nach der Jahresrevision wieder in Betrieb gegangen. Bei der Prüfung der Borkonzentration in den Flutbehältern am 25. August bis 28. August 2001 wurde festgestellt, dass die Borkonzentrationen in drei der vier Behälter seit dem Wiederanfahren nach der Revision unter dem spezifizierten Wert von 2200 ppm lagen. Die Flutbehälter sind Komponenten des 4-strängigen Not- und Nachkühlsystems und sind für die Kühlung des Reaktors und Sicherstellung der Unterkritikalität bei Leckstörfällen im Reaktorkühlkreislauf vorgesehen. Als Sofortmaßnahme wurde durch Auffüllen mit Borsäure nacheinander in den einzelnen Behältern der spezifizierte Zustand wieder hergestellt. Das Ereignis wurde zunächst wegen der Fehlstellung einer Armatur im Borsäuresystem, durch die u.a. jene Abweichungen in den Flutbehältern verursacht wurden, in der Meldekategorie N und INES-Stufe 0 gemeldet. Die Anlage wurde am 08. Oktober 2001 zur Klärung der Ursachen der Abweichungen, der Personalhandlungen und der administrativen Vorgaben abgeschaltet. Die bisherigen Untersuchungen zeigten, dass im Verlauf des Anfahrens der Anlage drei der vier Flutbehälter gleichzeitig von den Abweichungen der Borkonzentration betroffen waren und deshalb als ausgefallen zu deklarieren waren. Dementsprechend wurde das Ereignis in die Meldekategorie S und INES-Stufe 2 eingeordnet.

 27.08.01  KKP-2 Unterschreitung der spezifizierten Borkonzentration in  drei Flutbehältern 
Kernkraftwerk Philippsburg, KKP-2, 10.08.2001, Ereignis-Nr. 01/078, Meldekategorie S, INES Stufe 2
Im Zuge der Untersuchungen zum o.g. Ereignis 01/064 wurde festgestellt, dass in allen 4 Flutbehältern zum Zeitpunkt des Anfahrens der Anlage am 10.08.01 nach der Jahresrevision der erforderliche Füllstand von 12,60 m (im Betriebshandbuch festgelegte Voraussetzung zum Anfahren der Anlage aus dem Zustand „unterkritisch, kalt“) nicht gegeben war. Es lagen Abweichungen von 0,10 m bis 3,30 m zum Sollfüllstand vor. Diese Abweichungen wurden beim nichtnuklearen Aufheizen des Reaktorkühlkreislaufes und Anheben des Primäkreisdruckes bei einem Druck von 10 bar auch auf der Warte signalisiert, jedoch von der Betriebsmannschaft fehlerhaft interpretiert. Beim späteren Wiederauffüllen wurde die vorgeschriebene Borkonzentration in drei Flutbehältern unterschritten, was zum o.g. Ereignis 01/064 führte. Die Abweichungen der Sollfüllstände waren vor dem nuklearen Anfahren (Kritischwerden des Reaktors) behoben. Die bis zum Wiederauffüllen auf den Sollfüllstand in den Flutbehältern bereitgehaltene Wassermenge hätte bei einem unterstellten Kühlmittelverluststörfall für die Kühlung des unterkritischen Reaktors ausgereicht. Im vorliegenden Fall entsprachen die Flutbehälterfüllstände nicht den Anforderungen des Betriebshandbuches, was zu einer nachträglichen Meldung und Einstufung des Ereignisses in die Meldekategorie S führte. Diese Abweichung von den Betriebsvorschriften war in 16 zurückliegenden Jahresrevisionen mit einer Ausnahme praktiziert worden. Der Betreiber stufte das Ereignis in die INES-Stufe 2 ein.

 06.06.98  KKU Nichtverfügbarkeit einer Frischdampf- Sicherheitsarmaturen-Station bei Anforderung 
Kernkraftwerk Unterweser, KKU, 06.06.98, Ereignis-Nr. 98/047, Meldekategorie E, INES-Stufe 2 Bei der Störungssuche in der Ölversorgung der Dampfturbine wurde nach Handumschaltung einer von drei Frischdampfumleitstationen, die bei Störung des Leistungsbetriebes den Frischdampf in den Turbinenkondensator umleiten, ein rapider Niveauabfall im Turbinenölbehälter festgestellt. Der Turbinenschnellschluß wurde ausgelöst. Bei der automatisch in Funktion tretenden Regelung der Anlage wurde nach Erreichen des Ansprechwertes der Frischdampfsicherheitsventile die Reaktorschnellabschaltung und das Teillastabfahren der Anlage über die Frischdampfabblasestation ausgelöst. Der hierbei im Rahmen eines Turbinenschnellschlusses mit nachfolgender Reaktorschnellabschaltung vorgesehene Anlagenzustand wurde ordnungsgemäß erreicht. Die Störungsanlayse ergab ein dichtgesetztes Ölsieb in der Turbinenölversorgung. Weiterhin wurde festgestellt, daß das Frischdampfsicherheitsventil und das Frischdampfabblaseregelventil einer der vier Frischdampf-Sicherheitsarmaturen-Stationen infolge geschlossener Absperrarmaturen in den Vorsteuerleitungen nicht geöffnet hatten. Diese durch ein Schloß gesicherten Absperrarmaturen waren nach einem Anlagenstillstand nicht wieder für den Betrieb geöffnet worden. Die Kontrolle der Armaturenstellungen war, in diesem Falle durch eine Kontrolle der entsprechend zugeordneten Schlüssel im Schlüsselkasten auf der Anlagenwarte, nicht erfolgt. Die Sicherheit der Anlage war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet, da die übrigen drei redundanten Sicherheitseinrichtungen des Frischdampfsystems bei dem Ereignis bestimmungsgemäß funktionierten. Da es sich um das Nichtöffnen eines Sicherheitsventils im Sekundärkreis handelt, wurde das Ereignis in der Meldekategorie E (Eilmeldung) gemeldet. Aufgrund der Nichtverfügbarkeit einer Sicherheitsteileinrichtung, wegen offensichtlicher Mängel in den administrativen Regelungen und in der Kontrolle des Anlagenzustandes wurde das Ereignis in die INES-Stufe 2 (Störfall) eingeordnet. Freisetzung von Radioaktivität oder sonstige relevante Schäden für Personen und für die Umwelt waren mit dem Ereignis nicht verbunden.